Tierärztekammerwahl 2021

Die Wahl der Tierärztekammer erfolgt alle 4 Jahre. Dabei wird auf 2 Ebenen per Briefwahl gewählt:

Bundesebene: Delegierte der Abteilung Selbständige (Angestellte wählen selbstverständlich ihre Abteilung für Angestellte).

Die Verteilung der Mandate zwischen den Abteilungen der Selbständigen und der Angestellten erfolgt nach dem Verhältnis variiert von Wahl zu Wahl je nach aktuell vorherrschendem Verhältnis.
Bei der Wahl 2013: 14 Selbständige, 4 Angestellte
Bei der Wahl 2017: 13 Selbständige, 5 Angestellte
Bei der Wahl 2021: 12 Selbständige, 6 Angestellte

Landesebene: Wahl des*r Landespräsidenten*in sowie Vize, des eigenen Bundeslandes

Briefwahl

Die Wahl der ÖTK erfolgt per Briefwahl.
Jeder erhält 2 Stimmzettel.

  • Stimmzettel für die Bundesebene (Selbständige wählen den Abteilungsausschuss der Selbständigen, Angestellte wählen den Abteilungsausschuss der Angestellten)
  • Stimmzettel für die Landesebene

Wer ist stimmberechtigt?

Aktiv Wahlberechtigt sind alle Tierärztinnen und Tierärzte, die am Stichtag (22.02.2021) ordentliche Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer sind und dem jeweiligen Wahlkörper (Selbständige oder Angestellte) angehören.

Was wird gewählt?

Auf Bundesebene wird der Abteilungsausschuss der Selbständigen bzw. Angestellten gewählt. Die Mandate der Abteilungsausschüsse und die 9 Landespräsidenten bilden die Delegiertenversammlung.

Auf Landesebene wird der*die Landespräsident*in des eigenen Bundeslandes gewählt.
Die Listen der Länder könnt Ihr auf der Kammerseite einsehen: https://www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/die-kammer/wahl-2021

Den Aufbau der ÖTK kann man auf dieser Seite genauer nachlesen: https://junge-selbstaendige-tieraerzte.at/die-oesterreichische-taek/.

Wahltag 16. Mai 2021


Bis 16:00 Uhr dieses Tages müssen die Rückkuverts bei der Wahlkommission der Österreichischen Tierärztekammer, Hietzinger Kai 87, 1130 Wien, eingelangt sein.
Die Rückkuverts können durch die Post oder per Boten übermittelt oder persönlich übergeben werden.

Der 16. Mai ist ein Sonntag, daher sind die Stimmzettel so abzusenden, dass sie spätestens am 14. Mai einlangen.
Der 13. Mai ist ein Feiertag – bitte beachten! Wir raten dazu, das Kuvert bis 11. Mai abzusenden, damit es auch sicher ankommt.
Eine persönliche Abgabe ist ebenso möglich.

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