Aufgaben der TÄK:
- Führung der Tierärzteliste und Zulassung zur Berufsausübung
- Interessen vertreten (Gesetzesgestaltung und Begutachtung, Bekämpfung der tierärztlichen Kurpfuscherei, Betreiben von Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit, Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen, Erlassung von Richtlinien)
- Mitglieder informieren (Vetjournal, Newsletter, Homepage, Broschüren)
- Mitglieder beraten (Rechtsberatung, Steuerberatung, Niederlassungsberatung, Bildungsberatung, Versicherungsberatung)
- Mitglieder unterstützen (Behördenvertretung, Schlichtungen, Erstellung von Gutachten, finanzielle Unterstützung in Notlagen)
- Fortbildung fördern (Hausapotheken Prüfungen, FTA-Prüfungen, Fortbildungsstunden anerkennen, Bildungsstunden verwalten, Fortbildungen abhalten)
- Statistiken führen
Die Kammer besteht aus 2 Teilen:
Kammeramt (Angestellte der Kammer)
Für die Durchführung der bürokratischen und fachlichen Aufgaben:
- Kammeramtsleitung
- Buchhaltung
- Leistungen aus den Wohlfahrtseinrichtungen
- EU-HTA-Verkauf
- Empfang, Post
- Fortbildungsverwaltung
- Rechtsabteilung
- Medienabteilung
- Standesführung
- Beratung und Information der Kammermitglieder
- Umsetzung von Beschlüssen der Kammerorgane
- Ausarbeitung von Stellungnahmen
In den vergangenen Jahren kam es leider immer wieder zu Problemen mit der Kammeramtsleitungen, welche sich naturgemäß auf das Kammeramt negativ auswirkten. Seit ca. einem Jahr wird das Kammeramt interimistisch von Fr. Mag.jur. Nicole Hafner-Kragl geführt, welche sich bisher sehr bewährt hat.
Über die Besetzung der Kammeramtsleitung bestimmt die Delegiertenversammlung.
Kammerorgane (demokratisch gewählte Funktionäre)
- die Delegiertenversammlung, bestehend aus:
Vorstand (ohne Stimmrecht)
9 Landesstellenpräsidenten*innen
18 Delegierte (derzeit 13 Selbständige, 5 Angestellte)
Die Funktionäre der Delegiertenversammlung werden von Euch auf Bundesebene (Abteilung der Selbständigen) und auf Landesebene (Landesstellenpräsidenten) per Briefwahl alle 4 Jahre gewählt.
Bei der 1. Delegiertenversammlung nach der Wahl werden die weiteren Kammerorgane gewählt:
2. der Vorstand, bestehend aus:
Präsident*in und 4 Vizepräsidenten*innen
3. der Kontrollausschuss (Kontrolle der Gebarung der TÄK auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit)
4. das Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen (Entscheidung über Fondszugehörigkeit, Fondsleistung, Stundung, Ausschluss)
Tierärztekammerwahl 2021
Die Wahl der Tierärztekammer erfolgt alle 4 Jahre. Dabei wird auf 2 Ebenen per Briefwahl gewählt:
Bundesebene: Delegierte der Abteilung Selbständige (Angestellte wählen selbstverständlich ihre Abteilung für Angestellte).
Die Verteilung der Mandate zwischen den Abteilungen der Selbständigen und der Angestellten erfolgt nach dem Verhältnis variiert von Wahl zu Wahl je nach aktuell vorherrschendem Verhältnis.
Bei der Wahl 2013: 14 Selbständige, 4 Angestellte
Bei der Wahl 2017: 13 Selbständige, 5 Angestellte
Bei der Wahl 2021: 12 Selbständige, 6 Angestellte
Landesebene: Wahl des*r Landespräsidenten*in sowie Vize, des eigenen Bundeslandes
Bei der Wahl 2017 konnten wir 1 Mandat in der Delegiertenversammlung ergattern. In der 1. DV wurde dann Dr. med. vet. Gloria Gerstl-Hejduk zur Vizepräsidentin und Dipl. Tzt. Manfred del Fabro in den Kontrollausschuss gewählt.
Somit haben wir es geschafft, bereits bei unserem ersten Antritt zur Kammerwahl 3 Kammerorgane zu besetzen. Mit Eurer Hilfe schaffen wir 2021 noch mehr!
Kammerorgane 2017-2021
Der Vorstand
Präsident Mag. Kurt Frühwirt (AUT)
Der Präsident vertritt die Tierärztekammer nach außen und führt den Vorsitz in den Sitzungen der Delegiertenversammlung und im Vorstand. Der Präsident leitet die Geschäfte der Tierärztekammer und fertigt alle Geschäftsstücke ab. Der Vorstand wird in der 1. Delegiertenversammlung nach der Wahl gewählt.
Vizepräsidentin
Dr. Andrea Wüstenhagen (PTÖ)
Vizepräsident
Mag. Dietmar Gerstner (AUT)
Vizepräsidentin
Mag. Sabine Eigelsreiter (JTÄ)
Vizepräsidentin
Dipl. TA Gloria Gerstl-Hejduk (JST)
Die Delegierten
27 Delegierte bestehend aus 13 Selbständigen, 5 Angestellten und 9 Landesstellenpräsidenten*innen
Delegiertenversammlung (DV) ist das beschlussfassende Organ, z.b:
- Wahl der Mitglieder des Vorstands, des Kuratoriums der Wohlfahrtseinrichtung, des Kontrollausschuss
- Ernennung Kammeramtsdirektors auf Vorschlag des Vorstandes
- Festlegung der Beiträge der Kammerumlage und zu den Wohlfahrtseinrichtungen
- Festlegung der Funktionärsgebühren
- Einrichtung von Ausschüssen zur Bearbeitung komplexer Themen (z. B. Frauen, Kooperationen, )
- Beschlüsse zu Bildungsordnung, Honorarordnung, Geschäftsordnung, Dienstordnung
Mag.med.vet. Erika Loimayr
(AUT)
Dipl. TA Klaus Reichinger
(AUT)
Mag.med.vet. Bernd Hradecky
(AUT)
Dipl. TA Karin Himmelmayer
(AUT)
Dipl. TA Dr. Gerda Göttlich
(AUT)
Dr.med.vet. Josef Perner
(AUT)
Dr.med.vet. Boerge Schichl
(PTÖ)
Dr.med.vet. Nikolaus Böhm (PTÖ)
MMag. Dr. Alexander Tritthart
(PTÖ)
Dr.med.vet. Angelika Pürstl
(PTÖ)
Dr.med.vet. Anton Wallner
(PTÖ)
Mag.med.vet. Karin Schmid
(JST)
Dipl. TA Eva Müller
(MUT)
Dr.med.vet. Maximilian Pagitz (JTÄ)
Mag. Matthias Clemens Schweda-Eberspächer (JTÄ)
Dr. Angela Nachtwey (JTÄ)
Mag. Karoline Paschos (JTÄ)
Dr. Armin Pirker (JTÄ)
Burgenland:
Mag. Thomas Neudecker
Oberösterreich:
Mag. Andreas JERZOE
Tirol:
Dr. Peter Josef Wassermann
Kärnten:
Mag. Franz Schantl
Salzburg:
Dr. Gernot Eibl
Vorarlberg:
Dr. Robert Griss
Niederösterreich:
Dr. Heinz Heistinger
Steiermark:
VR Dr. Walter Obritzhauser
Wien:
Dr. Manfred Hochleithner
Abteilungsausschuss der Selbständigen und der Abteilungsausschuss der Angestellten
Der Abteilungsausschüsse bestehen aus den Delegierten sowie deren Stellvertretern.
Die komplette Listen können hier eingesehen werden:
Liste Abteilungsausschuss der Selbständigen
Liste Abteilungsausschuss der Angestellten
Aufgaben des Abteilungsausschusses:
- Sitzung 2x jährlich (einige Wochen vor der Delegiertenversammlung)
- Beratung über die Anliegen der Abteilung
- Nominierung der Mitglieder für die Disziplinarkommission
- Vorbereitung der DV
- Selbständige: Verhandlung des Kollektivvertrages
- Angestellte: keine Verhandlung des Kollektivvertrages nur Beratung der GPA-djp (Gewerkschaft)
Aufgaben der Landesstellenpräsidenten
- Repräsentation innerhalb des Landes
- Organisation der Bezirkstierärztevertreter
- Behandlung von Beschwerden gegen Tierärzte
- Mitwirkung an der Kontrolle der Ordinationen und tierärztlichen Hausapotheken
- die auf Landesebene zu regelnden Angelegenheiten
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tiergesundheitsdienst
- Tierzucht
- Tierschutz
Ihr findet uns natürlich auch auf Facebook!